Für deinen aktuellen Arbeitgeber kannst du alle 12 Monate eine neue Arbeitgeberbewertung abgeben. Für ehemalige Arbeitgeber ist jeweils nur eine Bewertung erlaubt. Außerdem hast du die Möglichkeit, pro Bewerbungsverfahren eine Bewerbungsbewertung zu verfassen. Es steht dir auch jederzeit frei, eine bestehende Bewertung anzupassen.
Der Versuch der Manipulation von Bewertungen wird nicht akzeptiert und führt zur Deaktivierung der jeweiligen Bewertung.
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